AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen Aratrum GmbH

Geltung

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden auch dann keine Anwendung, wenn diese der Bestellung zugrundegelegt worden sind und wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Die Bedingungen finden Verwendung gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, und/oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des DSGVO.

Angebot und Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend.

Preise

Unser Angebot richtet sich an gewerbliche Kunden und Wiederverkäufer. Mit der Bestellung bestätigt der Bestellende, dass er gewerblicher Nutzer ist. Preise gelten bei Lieferungen innerhalb Deutschlands einschließlich der Kosten für Verpackung und Versand ab einem Auftragswert von 200 €. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Zahlung

Wir behalten uns vor, ohne Angabe von Gründen auf Vorkasse zu bestehen, auch bei vorheriger Lieferung auf Rechnung. Alle Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto frei angegebener Zahlstelle zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen vom Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren und Vorliegen einer unterschriebenen Einzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto. Soweit nicht anders vereinbart, werden Rechnungen im Lastschriftverfahren innerhalb von 3 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vom Konto des Käufers eingezogen. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

Lieferfrist

Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Besteller unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen und ihm den voraussichtlichen Liefertermin nennen.

Gefahrübergang und Versand

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu ± 10 % sind zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich der Gesamtpreis.

Eigentumsvorbehalt

Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (§ 455 BGB). Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr nur unter folgenden Bedingungen gungen berechtigt: Die Befugnis endet mit dem Widerruf durch uns aufgrund einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung beziehungsweise Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren an uns zur Sicherheit abgetreten. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Waren ist erst nach vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen zulässig. Pfändungen in die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. 

Gewährleistung

Gewährleistungsfristen richten sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungen werden nur gegenüber dem Besteller als erstem Abnehmer übernommen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die gelieferte Ware ist unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Beanstandungen und Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, soweit sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorgebracht werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Auf Anforderung sind uns Muster der beanstandeten Ware zuzusenden. Für Schäden aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, sowie der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Verbrauchsmaterialien, wird keine Gewähr übernommen. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen einer Ersatzlieferung durch uns. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Haftung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, stehen dem Besteller gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen keinerlei Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten zu, soweit die Verletzung dieser Pflicht nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers an uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt, beim Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche Recht nach HGB und BGB Anwendung.

Aratrum GmbH
Diekbuschweg 16
27386 Hemslingen
Amtsgericht Walsrode HRB 71282
USt-IdNr. DE812691815
GLN 43 99902 04933 7